Sebastian Killisperger Transporte GmbH
Gewerbestraße 4
86637 Wertingen-Geratshofen
Telefon: 08272 60977-0
E-Mail: info@killisperger-sebastian.de
Geschäftsführer: Sebastian Killisperger, Robert Killisperger
Verantwortlich für die Inhalte: Gertrud Killisperger, Robert Killisperger, Lisa Killisperger
Ust.-IdNr. DE 130 853 906
Steuer-Nr. 152/137/20136
Handelsregister Augsburg HRB 11918
www.killisperger-sebastian.de
Design und Realisierung
Mondfähre Designbüro
Christian Schmiedbauer
www.mondfaehre.net
Bildmaterial
Lisa Killisperger
Hannes Wagner
Katharina Killisperger
Robert Killisperger
Christian Schmiedbauer
Hinweise zum Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anwendungsbereich
1.1 Die vorliegende Geschäftsbedingungen gelten für alle an uns erteilen Aufträge, insbesondere für die Beauftragung von Transporten, die Gestellung von Transportmitteln, den Kauf von Schüttgut (Kies, Sand, Schotter) sowie Aufträge zur Reinigung von Tankwagen.
1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten vorrangig vor den ADSp. Unsere AGB gelten ausschließlich, soweit nicht unverzüglich ein schriftlicher Widerspruch erfolgt. Entgegenstehenden AGB unserer Auftraggeber wird bereits jetzt widersprochen. Unsere AGB sind auch für alle zukünftigen Aufträge anzuwenden, auch wenn wir nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug nehmen.
2. Preise, Zahlungsbedingungen
2.1 Sämtliche von uns benannten Preise gelten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Befindet sich unser Auftraggeber mit der Zahlung von Forderungen unseres Unternehmens aus einem diesen Geschäftsbedingungen unterfallenden Geschäft in Verzug, so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen (auch aus bereits erteilten Aufträgen) von einer Vorauszahlung des entsprechenden Entgeltes bzw. Kaufpreises für diesen Auftrag abhängig zu machen.
2.3 Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Zugang zur Zahlung fällig.
2.4 Ein Zurückbehaltungsrecht steht unserem Auftraggeber nicht zu. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber gegenüber unseren Ansprüchen nur dann zu, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Wir sind berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Auftraggebers aufzurechnen.
3. Tankwagen- und Schüttguttransporte
3.1 Bei Transportgut, dessen Annahme vom Empfänger verweigert wird, erfolgt der Rücktransport auf Anweisung des Auftraggebers zu unseren jeweils gültigen Frachtpreisen. Für alle sonstigen Weisungen steht uns ein Aufwendungsersatzanspruch zu. Sofern vom Auftraggeber nach Annahmeverweigerung durch den Empfänger keine Anweisung eingeholt werden kann, sind wir berechtigt, nach Ablauf von 24 Stunden die Rücksendung der Ware gemäß der obigen Bedingungen durchzuführen.
3.2 Sofern sich die Haftung nach deutschem Frachtrecht (HGB) richtet, ist die Haftung abweichend von § 431 HGB beschränkt auf zwei Sonderziehungsrechte pro Kilogramm des Rohgewichts der Sendung. Die Haftung für andere Schäden als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden am Drittgut ist der Höhe nach begrenzt auf den dreifachen Betrag, der bei Verlust zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von 100.000,00 EUR je Schadensfall.
3.3 Für etwaige Standgeldansprüche gilt ein Betrag in Höhe von 45,00 EUR zzgl. MwSt. pro Stunde pro Fahrzeug als vereinbart.
3.4 Bei internationalen Tankwagentransporten gelten ergänzend folgende Regelungen:
– Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle Zollformalitäten erfüllt sind und alle Angaben (insbesondere hinsichtlich gefährlicher Güter und Gefahrgut) vollständig und richtig sind.
– Vorrangig vor Ziff. 3.2 gelten die Vorschriften der CMR, falls deren Anwendungsbereich eröffnet ist.
Sofern Regelungen dieser AGB den Regelungen der CMR in deren Anwendungsbereich widersprechen, gehen die Regelungen der CMR diesen AGB vor. Sofern die CMR nicht anwendbar ist oder in ihrem Anwendungsbereich für Rechtsfragen keine Regelungen enthält, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland, soweit sie nicht einer Regelung dieser AGB widersprechen; letzteres gilt nicht, soweit gesetzliche Regelungen zwingendes Recht darstellen.
4. Gestellung von Transportmitteln
4.1 Werden wir mit der Zurverfügungstellung eines Transportmittels nebst Fahrer beauftragt, so untersteht der von uns gestellte Fahrer den Weisungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Weisungen zu erteilen, die rechtswidrig sind oder zu einem Schaden bei uns oder einem Dritten führen können.
4.2 Für das überlassene Personal haften wir nur im Rahmen der geltenden Grundsätze zum sogenannten Auswahlverschulden. Eine Haftung für nicht rechtzeitige Gestellung ist ausgeschlossen bei höherer Gewalt, Streik, Straßensperrung und sonstigen unvermeidbaren Ereignissen, deren Folgen wir nicht abwenden konnten. In allen anderen Fällen nicht rechtzeitiger Gestellung ist unsere Haftung begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
5. Erwerb von Schüttgut
5.1 Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich; Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen entsprechenden Vereinbarung und Bezeichnung als „Fixtermin“. Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch Ereignisse gehindert, die auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, wie beispielsweise Streik, Aussperrung und Fälle höherer Gewalt bei uns oder bei einem unserer Zulieferer, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Eine Haftung für Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen, soweit diese auf einer verzögerten Anlieferung durch Zulieferbetriebe beruht.
5.2 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber bleiben die veräußerten Waren unser Eigentum. Der Auftraggeber ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen unseres Auftraggebers gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Die Waren und die an ihre Stelle getretenen Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen bis zur Höhe unserer noch offenen Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
5.3 Sollte die von uns gelieferte Ware mit Mängeln behaftet sein und fordert unser Auftraggeber Nacherfüllung, so können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. § 439 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
5.4 Die Anlieferung der Ware erfolgt durch uns auf Kosten und auf Gefahr des Auftraggebers, sofern keine Selbstabholung vereinbart wurde. Der Auftraggeber hat eine anfahrbare Entladestelle zu benennen.
6. Tankwagenreinigungsmaßnahmen
6.1 An uns gerichtete Aufträge zur Durchführung von Tankwageninnenreinigungsmaßnahmen sind Dienstverträge und umfassen folgende Arbeitsschritte:
– Ermittlung des zu reinigenden Produktes
– Auswahl geeigneter Reinigungsmaßnahmen
-Durchführung der ausgewählten Reinigungsmaßnahmen
Der Auftraggeber ist für alle Schäden verantwortlich, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber, ein von ihm eingesetzter Fahrer, oder ein sonstiger Beauftragter, schuldhaft falsche Angaben (z.B. über das Vorprodukt) macht, oder wichtige Informationen verschweigt.
6.3 Es wird keine Haftung übernommen, für Folgeschäden an Produkten, die nach den Reinigungsmaßnahmen befüllt wurden.
6.4 Etwaige Beschädigungen des Tankwagens sind durch unseren Auftraggeber uns gegenüber unverzüglich nach Rückerhalt des Tankwagens anzuzeigen, sofern es sich um erkennbare Beschädigungen handelt. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Anderenfalls sind diesbezügliche Ansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
7. Allgemeine Regelungen
Die nachfolgenden Regelungen gelten für sämtliche an uns erteilen Aufträge für Leistungen nach den Ziff. 3. bis 6.
7.1 Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Haftungsgrund, sind ausgeschlossen.
– Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, mithin solcher Pflichten, die zueinander im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.
– Bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
– Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Sofern wir nach der vorstehenden Vorschrift auf Schadensersatz haften, ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Die maximale Haftung bei der Verletzung verkehrswesentlicher Pflichten beträgt 100.000,00 EUR.
7.2 Gegen uns gerichtete Ansprüche verjähren in einem Jahr. Der Verjährungsbeginn richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.3 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist ebenfalls der Sitz unseres Unternehmens, sofern sich aus der Natur der jeweiligen Pflicht nichts anderes ergibt.
7.4 Sollten Bestimmungen dieser AGB oder gesondert getroffene Vereinbarungen der Parteien ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem tatsächlich Gewollten am nächsten kommt und den Sinn und Zweck der vorliegenden AGB sowie sonstiger vertraglicher Abreden berücksichtigt.
Sebastian Killisperger Transporte GmbH
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